Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Lieferungen und Leistungen der Flowix Solutions gegenüber Unternehmern
Stand: August 2026
Diese AGB gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen von Flowix Solutions gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Flowix Solutions stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(3) Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einem gesonderten Vertrag gehen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
(1) Angebote von Flowix Solutions sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.
(3) Für Art und Umfang der geschuldeten Leistung sind das Angebot, die Auftragsbestätigung und gegebenenfalls ergänzende Leistungsbeschreibungen maßgeblich.
§ 3 Leistungsumfang und Leistungsänderungen
(1) Flowix Solutions erbringt insbesondere Beratung, Verkauf, Lieferung, Installation, Einrichtung, Inbetriebnahme, Schulung, Fernwartung, Vor-Ort-Service, Wartung, Fehleranalyse und sonstige IT- und Kassensystemleistungen.
(2) Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht im vereinbarten Preis enthalten.
(3) Nachträgliche Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Kunden werden nach Aufwand gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet. Soweit erforderlich, können sich vereinbarte Termine angemessen verschieben.
§ 4 Preise, Umsatzsteuer und Zusatzkosten
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag ausgewiesenen Preise.
(2) Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt und nicht ausdrücklich Bruttopreise ausgewiesen sind.
(3) Zusatzleistungen, zusätzlicher Zeitaufwand, Material, Versand, Anfahrt, Parkkosten und sonstige vereinbarte Auslagen können gesondert berechnet werden.
§ 5 Zahlungsbedingungen und Verzug
(1) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(2) Flowix Solutions ist berechtigt, angemessene Anzahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen, insbesondere bei Hardwarebestellungen, Lizenzkosten und größeren Projekten.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Flowix Solutions kann weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen aussetzen, soweit dies dem Kunden zumutbar und gesetzlich zulässig ist.
(4) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur wegen unbestrittener, rechtskräftig festgestellter oder aus demselben Vertragsverhältnis stammender Gegenansprüche zu.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Hardware und sonstige Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum von Flowix Solutions.
(2) Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und Flowix Solutions unverzüglich über Zugriffe Dritter oder Beschädigungen zu informieren.
§ 7 Lieferung und Liefertermine
(1) Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn Verzögerungen durch Hersteller, Lieferanten, höhere Gewalt oder fehlende Mitwirkung des Kunden verursacht werden und Flowix Solutions diese Umstände nicht zu vertreten hat.
(3) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt rechtzeitig alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Zugangsdaten, Ansprechpartner, Freigaben und technischen Voraussetzungen bereit.
(2) Bei Vor-Ort-Terminen stellt der Kunde insbesondere eine geeignete Stromversorgung, funktionierende Internet- und Netzwerkverbindungen sowie einen zugänglichen und sicheren Arbeitsplatz bereit.
(3) Mehraufwand und Wartezeiten, die durch fehlende, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung entstehen, können nach Aufwand berechnet werden.
§ 9 Installation, Einrichtung und Inbetriebnahme
(1) Installation und Einrichtung erfolgen im vereinbarten Umfang. Anpassungen an Fremdsystemen oder nicht vereinbarte Datenübernahmen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten eine aktuelle und überprüfbare Datensicherung zu erstellen, sofern auf bestehende Systeme oder Datenbestände zugegriffen wird.
(3) Flowix Solutions ist berechtigt, für die Einrichtung erforderliche Fernwartungs- oder Herstellerwerkzeuge einzusetzen.
§ 10 Abnahme
(1) Soweit die Leistung werkvertraglichen Charakter hat, erfolgt nach Abschluss eine Funktionsprüfung und Abnahme.
(2) Der Kunde hat erkennbare Mängel bei der Abnahme konkret zu benennen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(3) Die Leistung gilt auch als abgenommen, wenn der Kunde sie produktiv nutzt oder nicht innerhalb einer angemessenen, von Flowix Solutions gesetzten Frist unter Benennung wesentlicher Mängel die Abnahme verweigert.
§ 11 Schulungen und Einweisungen
(1) Schulungen und Einweisungen umfassen ausschließlich die vereinbarten Funktionen, Teilnehmer und Zeiträume.
(2) Wiederholungs-, Vertiefungs- und Nachschulungen sowie Schulungen weiterer Mitarbeiter werden nach Aufwand berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich enthalten sind.
(3) Der Kunde sorgt dafür, dass die vorgesehenen Teilnehmer zum vereinbarten Termin anwesend sind.
§ 12 Support und Service nach Projektabschluss
(1) Nach Abnahme, Übergabe oder Abschluss der vereinbarten Leistung sind telefonischer Support, Fernwartung, Vor-Ort-Service, Beratungen, Fehleranalysen, Anpassungen, Nachschulungen und sonstige Hilfestellungen kostenpflichtig, sofern kein aktiver Servicevertrag besteht.
(2) Kostenfrei bleiben ausschließlich Leistungen, die nachweislich zur Beseitigung eines berechtigten gesetzlichen Gewährleistungsmangels erforderlich sind.
(3) Bedienfragen, neue Anforderungen, Änderungen durch den Kunden oder Dritte sowie Störungen aus der technischen Umgebung des Kunden stellen grundsätzlich keinen Gewährleistungsfall dar.
§ 13 Vergütung von Supportleistungen und AW
(1) Support- und Serviceleistungen werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet.
(2) Eine Arbeitseinheit beziehungsweise ein Arbeitsaufwand (AW) entspricht 10 Minuten Arbeitszeit.
(3) Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich angefallenen AW. Angefangene AW werden als volle AW berechnet.
(4) Zum abrechenbaren Aufwand können neben der unmittelbaren Bearbeitungszeit auch notwendige Vor- und Nachbereitung, Dokumentation, Kommunikation mit Herstellern oder Drittanbietern sowie vereinbarte Reisezeiten gehören.
(5) Vor-Ort-Einsätze, Anfahrten, Parkkosten und Zuschläge außerhalb vereinbarter Geschäftszeiten können zusätzlich nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet werden.
§ 14 Fernwartung
(1) Für Fernwartungsleistungen stellt der Kunde eine funktionsfähige Internetverbindung, die erforderlichen Zugänge und eine berechtigte Ansprechperson bereit.
(2) Der Kunde erteilt die für den jeweiligen Zugriff erforderliche Freigabe und sorgt dafür, dass die Fernwartung datenschutzrechtlich zulässig ist.
(3) Kann eine Fernwartung wegen Umständen aus der Sphäre des Kunden nicht durchgeführt werden, kann der bereits entstandene Aufwand berechnet werden.
§ 15 Vor-Ort-Termine und Terminabsagen
(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich. Kann der Kunde einen Termin nicht wahrnehmen, hat er diesen möglichst frühzeitig abzusagen.
(2) Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichtanwesenheit kann Flowix Solutions den tatsächlich entstandenen Ausfall, die Anfahrt und bereits entstandenen Aufwand berechnen, soweit gesetzlich zulässig und kein nachweislich unverschuldeter Hinderungsgrund vorliegt.
§ 16 Serviceverträge
(1) Für gesondert abgeschlossene Service-, Wartungs- oder Supportverträge gelten ergänzend die dort vereinbarten Leistungsumfänge, Laufzeiten, Reaktionszeiten und Kündigungsregelungen.
(2) Reaktionszeiten sind keine garantierten Wiederherstellungszeiten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Nicht verbrauchte Zeitkontingente oder AW verfallen nach Maßgabe des jeweiligen Servicevertrags, sofern dort eine entsprechende Regelung getroffen wurde.
§ 17 Software, Lizenzen und Drittanbieter
(1) Für Software, Cloud-Dienste, Zahlungsdienste und Herstellerleistungen gelten zusätzlich die Lizenz-, Nutzungs- und Vertragsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters.
(2) Flowix Solutions schuldet keine dauerhafte Verfügbarkeit oder unveränderte Fortführung von Leistungen Dritter.
(3) Lizenz-, Transaktions-, Hosting- oder sonstige laufende Drittanbietergebühren sind vom Kunden zu tragen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 18 Datensicherung und Datenverantwortung
(1) Der Kunde ist für regelmäßige, vollständige und überprüfbare Datensicherungen seiner Systeme und Daten verantwortlich, soweit keine gesonderte Backup-Leistung vereinbart wurde.
(2) Vor Eingriffen in bestehende Systeme hat der Kunde eine aktuelle Datensicherung zu erstellen.
(3) Soweit Flowix Solutions für einen Datenverlust haftet, ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung angefallen wäre; zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
§ 19 Fremdgeräte, Fremdsoftware und Änderungen durch Dritte
(1) Flowix Solutions übernimmt keine Verantwortung für die Funktionsfähigkeit, Kompatibilität oder Sicherheit von Hard- und Software, die nicht von Flowix Solutions geliefert oder ausdrücklich freigegeben wurde.
(2) Für Störungen, die durch Änderungen des Kunden, anderer Dienstleister, Herstellerupdates, Schadsoftware, fehlerhafte Netzwerke, Stromversorgung oder Internetverbindungen verursacht werden, besteht kein Gewährleistungsanspruch gegen Flowix Solutions.
(3) Die Analyse und Beseitigung solcher Störungen ist kostenpflichtig.
§ 20 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts Wirksames abweichend vereinbart ist.
(2) Der Kunde hat Flowix Solutions Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben. Eigenmächtige Reparaturen oder Eingriffe durch Dritte können Ansprüche ausschließen, soweit dadurch die Prüfung oder Nacherfüllung unmöglich oder unzumutbar wird.
(3) Kein Mangel liegt vor, wenn eine Leistung aufgrund ungeeigneter kundenseitiger Voraussetzungen, Bedienfehler, Fremdeingriffe oder nicht von Flowix Solutions zu vertretender Drittanbieter- oder Infrastrukturstörungen nicht wie erwartet funktioniert.
(4) Herstellergarantien bestehen ausschließlich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers und begründen keine zusätzliche Garantie von Flowix Solutions.
§ 21 Haftung
(1) Flowix Solutions haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Flowix Solutions.
§ 22 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Flowix Solutions, insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Streiks, Ausfälle von Telekommunikations- oder Energieversorgung, Cyberangriffe, Pandemien sowie nicht zu vertretende Lieferengpässe, befreien für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht.
(2) Vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen. Dauert die Störung unangemessen lange an, können beide Parteien den noch nicht erfüllten Teil des Vertrags nach vorheriger angemessener Fristsetzung kündigen.
§ 23 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
(2) Soweit Flowix Solutions im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien erforderlichenfalls eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
(3) Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
§ 24 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Geschäftssitz von Flowix Solutions. Flowix Solutions bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
§ 25 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung dieser AGB.